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Vertrag zur Bearbeitung der "Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung" zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
zwischen
KMU-Beratung Peter Marx, Uhlandstraße 23, 66121 Saarbrücken
-nachfolgend Unternehmensberater-
und
-dem Auftraggeber-
- Der Auftraggeber übersendet seine Unterlagen an den Unternehmensberater und unterbreitet ihm damit das Angebot der Prüfung seiner Unterlagen auf wirtschaftliche Tragfähigkeit.
- Das Angebot ist vom Unternehmensberater angenommen, wenn der Unternehmensberater nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Unterlagen und des Honorars dem Angebot widerspricht. Der Widerspruch ist auf dem gleichen Wege zu leisten wie der Auftrag erteilt wurde (E-Mail oder postalisch). Der Unternehmensberater wird eventuell erhaltene Gelder umgehend spesenfrei zurücksenden.
- Der Unternehmensberater überprüft die vom Gründer eingereichten Unterlagen des zu gründenden Unternehmens auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit.
- Das Honorar für die Prüfung der Unterlagen und die Bearbeitung der Stellungnahme beträgt 50,- € zzgl. 9,50 € MwSt = 59,50 €.
- Sind alle Unterlagen vorhanden, es bestehen keine Rückfragen und der Betrag ist dem Konto des Unternehmensberaters gutgeschrieben, erhält der Auftraggeber die ausgefüllte Stellungnahme 2 Werktage nach Eingang seiner Unterlagen per Mail zurück, das Original wird mit der Rechnung postalisch verschickt.
- Bestehen Rückfragen oder fehlen Unterlagen, erhält der Auftraggeber innerhalb der 2 Werktage eine E-Mail mit den entsprechenden zu korrigierenden Punkten. Sobald die Unterlagen dann vollständig sind, erhält er binnen 2 Werktagen die Stellungnahme per Mail. Das Original und die Rechnung werden postalisch verschickt.
- Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen, der Gründer ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Bei der Bearbeitung kann nur der Sachverhalt zugrunde gelegt werden, welchen der Gründer dem Unternehmensberater mitgeteilt hat. Für Beratungsfehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes beruhen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht.
- Der bearbeitende Unternehmensberater unterliegt einer weit reichenden Schweigepflicht, welche gewährleistet, dass Daten und Informationen, welche dem Unternehmensberater im Zuge der Mandatsbearbeitung bekannt werden, vertraulich behandelt werden.
- Die vom Auftraggeber übermittelten Daten werden nur zum Zweck der Durchführung der Beratung gespeichert und bearbeitet.
- Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind soweit rechtlich möglich ausgeschlossen, soweit der Unternehmensberater nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Dies bezieht sich insbesondere auf den beabsichtigten Erfolg der Tragfähigkeitsbescheinigung. Der Gründer stellt den Unternehmensberater von jeglichen Ansprüchen Dritter aus der Begutachtung frei.
- Das vereinbarte Honorar für die Bearbeitung der Bescheinigung entspricht der Haftungshöchstsumme.
- Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Saarbrücken
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